Kirchengemeinden können nur existieren, wenn Sie Mitglieder haben. Nach der Mitgliederzahl einer Gemeinde richten sich nämlich nicht nur die Zuweisungen aus Kirchensteuermitteln, sondern unter anderem auch die Regelungen, welche Stellenanteile die Landeskirche der Personen zahlt, die bei der Gemeinde angestellt sind. Pastor, Jugendreferentin, Küsterin, Sekretärin – sie alle profitieren davon, wenn eine Gemeinde viele Mitglieder hat.
Die Kirchensteuer, die bei Kirchenmitgliedern direkt vom Lohn ans Finanzamt abgeführt und von dort an die Kirchen weitergeleitet wird, findet so auf unterschiedlichen Pfaden ihren Weg zur Gemeinde der Mitglieder.
Derzeit hat die Elia-Kirchengemeinde ~1200 Mitglieder. Wir freuen uns, wenn auch Sie dazugehören.
Mitglied werden
Man gehört in aller Regel automatisch der Kirchengemeinde an, in deren Einzugsgebiet man wohnt. Alternativ kann man auch einen Antrag auf „Umgemeindung“ stellen und dabei angeben, dass man statt in der einen lieber in einer anderen Gemeinde Mitglied sein möchte. Grundvoraussetzung ist, dass man überhaupt Kirchenmitglied ist – in unserem konkreten Fall Mitglied in der evangelisch-lutherischen Kirche.
Mitglied wiederum wird man durch die Taufe. Wer getauft ist, sich aber in der Vergangenheit mal gegen eine Mitgliedschaft entschieden hatte und deshalb aus der Kirche ausgetreten war, kann jederzeit bei Wiedereintrittsstellen oder einer Kirchengemeinde wieder in die Kirche eintreten.
Wenn Sie Mitglied in der Elia-Kirchengemeinde werden wollen, füllen Sie bitte eines der beiden folgenden Formulare aus und senden Sie es an unser Gemeindebüro. Bei Rückfragen wird Ihnen dort auch gerne geholfen.